Vereinbarung zur Teilnahme im Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder
zwischen
Personenangaben in der Registrierung
- nachfolgend Netzwerkteilnehmer genannt -
und der
Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH
Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder
Krankenhausstr. 10, 01968 Senftenberg
- nachfolgend Netzwerk (Klinikum) genannt -
Vorwort zum Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder
Eine stabile positive Beziehung in der Familie ist für die psychosoziale Entwicklung von Kindern besonders wichtig. Alle, die Familien in verschiedener Weise begleiten, sei es bereits vor oder während der Geburt eines Kindes, in den ersten Lebenstagen eines Neugeborenen oder später in der Kinderarztpraxis bzw. in einer Beratungsstelle, wissen um diese besondere Bedeutung.
Um Familien unseres Landkreises nachhaltig zu unterstützen und bei Bedarf frühzeitig zu beraten, initiierte die Klinikum Niederlausitz GmbH im Mai 2006 (seit 27.01.2022 unter Trägerschaft der SANA Kliniken Niederlausitz gGmbH) mit der Unterstützung vieler Institutionen und Einrichtungen das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder. Das Netzwerk Gesunde Kinder wird durch die Regierung des Landes Brandenburg gefördert.
Auf freiwilliger Basis bietet das Netzwerk allen Familien bereits in der Schwangerschaft und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ein umfassendes Angebot zur Begleitung. Das Netzwerk stellt Familien mit Kindern in den gesellschaftlichen Mittelpunkt, bringt Zuspruch in die Familien und wirkt somit positiv auf die frühkindliche Beziehung, damit die Kinder sich gesund entwickeln können.
Kernstück des Netzwerks sind im Ehrenamt tätige Familienpaten. Vor dem ersten Besuch in den Familien werden die Paten umfassend zu den verschiedensten Themen, die für die Familien von Bedeutung sind, geschult. Die Paten kennen die familienbezogenen Angebote der Region und sind konstante Ansprechpartner für die Familien. Sie sind Begleiter, Vertraute und Ratgeber bei vielen Alltagsfragen. Darüber hinaus informieren sie die Familien über Angebote wie Baby-Schwimmen, Krabbelgruppen, Unterstützungsmöglichkeiten, die Inanspruchnahme von Gesundheitsmaßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen) und vermitteln bei Bedarf Ansprechpartner in Behörden oder anderen Einrichtungen.
Mit den nachfolgenden Vereinbarungen sollen die gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere die Belange des Datenschutzes, geregelt werden.
§ 1 Leistungen des Netzwerks (Klinikums)
- Der Netzwerkteilnehmer erhält regelmäßige Besuche durch eine ehrenamtliche Familienpatin*, die von der Netzwerkkoordination verantwortungsvoll ausgewählt und durch Fachleute in den Bereichen Gesundheit und Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern, Soziales und Familie umfangreich geschult wurde.
- Die ehrenamtliche Familienpatin stellt ihr Wissen dem Netzwerkteilnehmer zur Verfügung und erinnert an bevorstehende Vorsorgetermine. Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes besucht die ehrenamtliche Familienpatin den Netzwerkteilnehmer mindestens elf Mal. Der Erstkontakt wird in der Regel bereits in der Schwangerschaft angestrebt, sofern der Netzwerkteilnehmer bereits vor der Entbindung am Netzwerk teilnimmt und dies ausdrücklich wünscht.
Die Patenbesuche finden wie folgt statt: Erstkontakt auf Wunsch ca. 4 bis 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (VET) des Kindes
1. in den ersten 14 Tagen nach der Entbindung
2. um die 4. bis 5. Lebenswoche des Kindes
3. um die 11. bis 12. Lebenswoche des Kindes
4. im 5. Lebensmonat des Kindes 5. im 7. Lebensmonat des Kindes
6. im 10. Lebensmonat des Kindes
7. im 12. Lebensmonat des Kindes (1. Geburtstag)
8. im 18. Lebensmonat des Kindes
9. im 23. Lebensmonat des Kindes (2. Geburtstag)
10. im 30. bis 33. Lebensmonat des Kindes
11. im 36. Lebensmonat des Kindes (3. Geburtstag)
Darüber hinaus können zwischen dem Netzwerkteilnehmer und der ehrenamtlichen Familienpatin weitere Besuchstermine nach Bedarf vereinbart werden.
- Mit Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung erhält der Netzwerkteilnehmer das Familienbegleitbuch. Das Familienbegleitbuch ist ein eigens für das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder entwickelter Ordner, welcher nachfolgende Funktionen erfüllt:
- Adressverzeichnis für regionale Einrichtungen und Institutionen (z.B. Adressen von Gynäkologen und Kinderarztpraxen, Beratungsstellen usw.)
- Aufbewahrungsmöglichkeit für Familien- und Kinderdokumente (z.B. Mutterpass, gelbes Vorsorgeheft, Impfpass, Röntgenpass, Kinderausweis usw.)
- Sammelordner für Informationen
- Dokumentationsseiten, hier werden die unter § 4 Abs. 1 dieser Vereinbarung aufgeführten Daten erfasst
- Der Netzwerkteilnehmer kann kostenlos an den Kursen der Elternakademie des Netzwerks Gesunde Kinder teilnehmen.
- Das Netzwerk (Klinikum) gewährt dem Netzwerkteilnehmer zu den nachfolgend genannten Zeitpunkten folgende Zuwendungen (Geschenke):
- Erstbesuch nach der Geburt des Kindes (zirka 14 Tage nach der Entbindung): hochwertiges, gesundheitsförderndes Geschenk mit einem Schlafsack für das Neugeborene und wechselndem Inhalt für den Netzwerkteilnehmer
- im 12. Lebensmonat des Kindes (7. Patenbesuch): Gutschein für die ersten Kinderschuhe, wenn die unter § 2 „Pflichten des Netzwerkteilnehmers“ aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind
- im 23. Lebensmonat des Kindes (9. Patenbesuch): Gutschein für einen Kinderfahrradhelm, wenn die unter § 2 „Pflichten des Netzwerkteilnehmers“ aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind
- den 36. Lebensmonat des Kindes: hochwertiger Kinderrucksack, wenn die unter § 2 „Pflichten des Netzwerkteilnehmers“ aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind
- Mit der regulären Beendigung der Netzwerkteilnahme zum 3. Geburtstag des Kindes hat der Netzwerkteilnehmer keinen Anspruch mehr auf bis dahin noch nicht erfolgte Zuwendungen und kostenfreie Leistungen.
Sofern der Netzwerkteilnehmer vor dem dritten Geburtstag des Kindes aus dem Netzwerk Gesunde Kinder ausscheidet, kann er alle bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Zuwendungen behalten. Auf alle weiteren bis zum Ende der Netzwerklaufzeit in Aussicht gestellten Zuwendungen hat er keinen Anspruch.
§ 2 Pflichten des Netzwerkteilnehmers
- Für den Netzwerkteilnehmer ist die Angabe der Daten auf der Vereinbarung (I) erforderlich. Die Daten werden wie nachfolgend unter § 4 dieser Teilnahmevereinbarung gespeichert.
- Der Netzwerkteilnehmer ist aufgefordert, bei Änderungen der Daten, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, das Netzwerk (Klinikum) zu informieren.
- Der Netzwerkteilnehmer informiert nach der Geburt des Kindes das Netzwerk (Klinikum) zeitnah über Geburtsdatum und Geburtsort sowie Angaben zum Kind (Name, Geschlecht), damit das Netzwerk (Klinikum) die Patin informieren kann.
- Der Netzwerkteilnehmer handelt im Netzwerk Gesunde Kinder grundsätzlich selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Ein Teil der zuvor beschriebenen Zuwendungen ist an die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen gebunden.
- Die erste Zuwendung erhält der Netzwerkteilnehmer nach der Geburt des Kindes.
- Für die zweite Zuwendung sind bis zum 1. Geburtstag des Kindes zu erfüllen: Inanspruchnahme der U1 bis U6, Teilnahme an empfohlenen Vorsorgeimpfungen bzw. entsprechende Impfberatung sowie die regulären Patenbesuche bis zu diesem Zeitpunkt.
- Für die dritte Zuwendung sind bis zum 2. Geburtstag des Kindes zu erfüllen: Inanspruchnahme der U1 bis U7, Teilnahme an empfohlenen Vorsorgeimpfungen bzw. entsprechende Impfberatung sowie die regulären Patenbesuche bis zu diesem Zeitpunkt.
- Für die vierte Zuwendung sind bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu erfüllen: Inanspruchnahme der U1 bis U7a, Teilnahme an empfohlenen Vorsorgeimpfungen bzw. entsprechende Impfberatung und der Teilnahme an mindestens einem Angebot der Elternakademie sowie die regulären Patenbesuche bis zu diesem Zeitpunkt.
- Der Netzwerkteilnehmer ist angehalten, das Netzwerk (Klinikum) zu informieren, wenn die Patin die zuvor unter §1, Absatz 2 genannten Besuche nicht entsprechend durchführt.
§ 3 Netzwerkdauer, Kündigung
Die Teilnahme wird mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung wirksam. Die Teilnahme endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem dritten Geburtstag des Kindes oder mit Wegzug des Teilnehmers aus dem Einzugsgebiet. Der Netzwerkteilnehmer und das Netzwerk (Klinikum) können jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist schriftlich die Teilnahme am Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder beenden.
§ 4 Einverständniserklärung
- Datenverarbeitung/Datenschutz
Wie die Teilnahme am Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder beruht auch das Ermöglichen der dazu erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf Freiwilligkeit. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung erklärt sich der Netzwerkteilnehmer damit einverstanden, dass nachfolgend aufgeführte Daten unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen (BDSG, BbgDSG) zum Zwecke der Umsetzung dieser Vereinbarung und der damit verfolgten Ziele erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Speicherung erfolgt durch die Netzwerkmitarbeiter in einer zentralen Datenbank bzw. in dem beim Netzwerkteilnehmer verbleibendem Familienbegleitbuch.
Erhobene Daten - Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Familienstand und Schulabschluss des Netzwerkteilnehmers (und des Partner)Anzahl der bereits in der Familie lebenden Kinder
- Wie der Netzwerkteilnehmer auf das Netzwerk aufmerksam geworden ist
- Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Name der ehrenamtlichen Familienpatin
- Datum der durchgeführten Patenbesuche
- Datum der Übergabe der Zuwendungen (Geschenke)
- Datum der Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) und damit verbunden, ob Besonderheiten / Probleme aufgetreten sind (Erfassung in Form von „Ja“ oder „Nein“)
- Datum der Impfungen und damit verbunden, ob Besonderheiten / Probleme aufgetreten sind (Erfassung in Form von „Ja“ oder „Nein“)
- Datum der Arztbesuche und Therapeutenkontakte und damit verbunden, ob Besonderheiten / Probleme aufgetreten sind (Erfassung in Form von „Ja“ oder „Nein“)
- Die genannten Daten dürfen mit dieser Vereinbarung bzw. durch die ehrenamtliche Familienpatin dem Netzwerk (Klinikum) übermittelt und in die zentrale Datenbank übertragen werden.
- Die Netzwerkmitarbeiter sind zur Einsicht in alle in der Datenbank gespeicherten Daten berechtigt. Ärzte, Therapeuten, Beratungsstellen und die Paten dürfen Einsicht in die von ihnen geführte bzw. zu führende Dokumentationsseite im Familienbegleitbuch nehmen. Darüber hinaus darf die Patin in alle Dokumentationen des Familienbegleitbuches Einsicht nehmen, um die Netzwerkmitarbeiter zu informieren.
- Die Mitarbeiter der Geburtshilfeklinik des Klinikums Niederlausitz informieren in einem persönlichen Gespräch über das Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder und sind befugt, im Falle der Teilnahme den Namen des Netzwerkteilnehmers sowie den Namen und das Geburtsdatum des Kindes an die Netzwerkkoordination zu übermitteln.
- Die Netzwerkmitarbeiter teilen der ausgewählten Patin die Adresse und die Telefonnummer des Netzwerkteilnehmers mit, damit diese den Kontakt aufnehmen und aufrechterhalten kann.
- Für Wartungsarbeiten an der zentralen Datenbank des Netzwerkes, die durch eine Fremdfirma erbracht werden, sind diese Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Falls dabei Einsicht in die persönlichen Daten des Netzwerkteilnehmers genommen werden muss, stimmen Sie dem mit Ihrer Unterschrift zu.
- Die in der Datenbank gespeicherten Daten werden nur in den ausdrücklich durch Gesetz geregelten Fällen, bzw. nach Vorlage einer schriftlichen Einwilligungserklärung des Betroffenen, weitergegeben. Eine Weitergabe ohne gesetzliche Grundlage bzw. schriftliche Einwilligung ist ausgeschlossen.
- Der Netzwerkteilnehmer hat jederzeit das Recht, seine im Zusammenhang mit dem Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder gespeicherten Daten einzusehen.
- Die Daten werden vom Netzwerk (Klinikum) 10 Jahre nach Beendigung der regulären Netzwerklaufzeit gespeichert und danach gelöscht. Auch nach der regulären Beendigung der Netzwerkteilnahme bleibt dabei der Personenbezug erhalten, es sei denn der Netzwerkteilnehmer verlangt ausdrücklich schriftlich eine Anonymisierung der Daten.
- Sollte während der Netzwerklaufzeit die Erhebung weiterer Daten, die Durchführung von Befragungen, weitergehende Befragungen oder Kontaktaufnahmen durch Dritte notwendig werden, wird vom Netzwerkteilnehmer eine neue Einwilligungserklärung bezüglich der Erhebung und Verarbeitung der neuen Daten erbeten. Sollte der Netzwerkteilnehmer die neue Einwilligung nicht erteilen, werden die neuen zusätzlichen Daten nicht erhoben. Die Verweigerung der neuen Einwilligung berührt die ursprüngliche Einwilligung nicht.
- Die Einwilligung zur Datenerfassung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Mit dem Widerruf der Einwilligung werden alle personenbezogenen Daten des Netzwerkteilnehmers gelöscht. Für statistische Zwecke werden die erfassten Daten, jedoch ohne persönlichen Bezug, in einer anonymisierten Form weiter gespeichert. Diese weitere Speicherung ist für eine statistische und wissenschaftliche Auswertung erforderlich. 11. Der Widerruf der Einwilligung wirkt als Kündigung der Netzwerkteilnahme.
§ 5 Ergänzende Vereinbarungen
- Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sie müssen ausdrücklich als Nebenabrede zur Vereinbarung, Vereinbarungsergänzung bzw. Vereinbarungsänderung bezeichnet werden. Durch eine vom Vereinbarungstext abweichende Übung werden Rechte und Pflichten nicht begründet.
- Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Vereinbarung im Übrigen dennoch gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen haben die Parteien eine solche Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel unter Beachtung der arztrechtlichen Vorgaben möglichst nahe kommt. Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, sie unter Beachtung der erkennbaren wirtschaftlichen Zielsetzung und der arztrechtlichen Vorgaben zu ergänzen.
(Hinweis: Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wurde auf die zusätzliche Formulierung der jeweils weiblichen und männlichen Form verzichtet. Wir möchten Sie bitten, die ausschließliche Verwendung der weiblichen oder männlichen Form als geschlechtsunabhängig zu verstehen.)
Herzlich willkommen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme im Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder und sind als Ansprechpartner für Sie da.
Ihr Netzwerk-Team